Erklärung von...

Available light (engl),

Heisst übersetzt ins deutsche soviel wie: vorhandenes Licht, verfügbares Licht oder auch Restlich.

In der Praxis muss der Fotograf/in mit dem Licht auskommen, was da ist, es sind "keine" Lichtquellen wie Blitzgeräte oder Dauerlicht für das Foto verwendet worden.

Beispiele dafür sind die Lichter von den Fahrgeschäften einer Kirmes bei Dämmerung (Abends),Orte die mit Strassenlatternen ausgeleutet sind, Konzerthallen oder auch in Räumen mit schlechten Lichtverhältnissen (Disco ect.).

 

 

Colorkey (engl) dt. Farbschlüssel,

Ist eine Bearbeitungstechnik um bestimmte Merkmale wie Steine, Gegenstände usw. eines schwarz/weiss Bildes farblich hervorzuheben. Diese Methode findet man zb.auch oft in der Portraitfotografie wieder.

 

 

Softbox (engl) dt.Lichtwanne,

Findet hauptsächlich in der Studiofotografie ihren Verwendungszweck.

Die Softbox gibt es in 3 verschiedenen Bauformen und Größen Rechteck, Quadrat, Oktogon (Achteck).

Softboxen benutzt man um starke Schatten auf und um dem Motiv zu vermeiden aber auch um hartes Licht weicher zu machen, zudem dient sie auch dazu, ein Motiv gleichmäßig auszuleuchten.

Ihren Einsatz kommt ua. wie oben schon gesagt in der Studiofotografie vor [ Portrait, Werbefotografie usw.]

 

 

Stilleben,

Ist ein kleiner Bereich in der Fotografie der sich mit dem fotografieren von "toten gegenständen" beschäftigt wie zb. Büchern, Ringen, Puppen, Tassen.....

 

 

Glossy (engl) dt.glänzend,

Findet man in der Fotografie (Druck,Fotopapier usw.) oder in der Kosmetik häufig wieder.

 

 

Kelvin,

Ist die Physikalische Einheit einer Temperatur mit der Formelkennzeichnung K und in der Fotografie ein wichtiger Bestandteil und das fängt bei der Farbtemperatur an die ebenfalls in K (Kelvin)gemessen wird, und hört bei der Lichtquelle wie Blitzgeräten und Dauerlichter ect. auf.

Sonnenlicht hat eine Temperatur von 5.500 bis 6.500 Kelvin gleiches gilt auch für Blitzgeräte.

Moderne Blitzgeräte bewegen sich in dem Temperaturenbereich wie des Sonnenlichtes. Bei einer stinknormalen Halogenlampe bewegt sich die Farbtemperatur von 3.200-3.600 Kelvin

Das sichtbare Spektrum, was für das Menschliche Auge sichtbar ist, liegt bei etwa 2.790 bis 11.000 Kelvin.

 

 

Kompaktblitz,

Ist das andere Wort für einen Studioblitz, bei der die Elektronik, Bedienelemente und Blitzröhre in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind.

 

 

Systemblitzgerät,

Ist die andere Bezeichnung für einen Aufsteckblitz oder Blitzgerät.

Die meisten Systemblitzgeräte die es heutzutage im Handel gibt, verfügen über eine TTL oder e-TTL Steuerung das heist, dass das Blitzgerät eng mit der Kameraelektronik zusammen arbeitet und sich der Brennweite als auch den Lichtverhältnissen automatisch anpasst.

Mit der TTL Steuerung kann man auch den Blitz auf ein Stativ montieren und beliebig positionieren. Eine Drahtlose Auslösung ist möglich.

Was ist ein TFP Vertrag?

Die Bezeichnung Time For Prints (englisch, kurz: TFP, auch time for pictures)

steht in der Fotografie für eine Vereinbarung zwischen einem Fotomodell und einem Fotografen, bei der das Modell nicht mit einer Gage, sondern mit den Resultaten der Fotoaufnahmen für seine Dienste entlohnt wird.

Klassischerweise sind dies Papierabzüge (engl.: prints) der Fotos,

die im Rahmen der Aufnahmen entstanden sind.

Seit dem Einzug der Digitalfotografie ist auch der Begriff TFCD 

(time for cd) gebräuchlich.

Hierbei werden die Bilder in digitaler Form (meist auf CD)

dem Modell weitergegeben.


Das Einsatzgebiet von TFP

Fotoaufnahmen auf TFP-Basis finden sowohl auf Amateurebene

als auch im professionellen Bereich statt.

Häufig finden Aufnahmen auf TFP-Basis im experimentellen

Bereich Anwendung, der weniger auf die kommerzielle Auswertung

der späteren Bilder abzielt, als dass sie das handwerkliche Geschick

und ästhetische Gespür des Fotografen

und die Ausstrahlung des Models widerspiegeln sollen.

Bilder aus TFP-Fotoaufnahmen dienen somit meistens der Eigenwerbung für Modell und Fotograf.

Der Gegensatz zu TFP-Fotoaufnahmen

sind sogenannte „Pay“-Fotoaufnahmen, bei denen entweder

das Fotomodell den Fotografen, oder der Fotograf

das Fotomodell bezahlt.

Wird das Modell bezahlt, ist durch das Honorar der Aufwand

des Modells normalerweise abgegolten,

d. h. das Modell erhält im Gegensatz zu TFP-Fotoaufnahmen

keine Bildabzüge, es sei denn, dies wird anders vereinbart.


Nutzungsrechte von TFP

Ein oftmals strittiges Thema sind die Verwertungsrechte

der Bilder aus TFP-Fotoaufnahmen. 

Urheber der Bilder ist grundsätzlich der Fotograf.

Einer Veröffentlichung bzw. dem Verkauf der Bilder durch den Fotografen steht im Allgemeinen noch das Recht am eigenen Bilde 

des Models gegenüber.

Bei Pay-Shootings gilt allerdings nach deutscher Gesetzeslage

die Genehmigung zur Verbreitung und Veröffentlichung im Zweifel als erteilt.

Soll dies nicht der Fall sein, muss im Vorfeld eine

Vereinbarung getroffen werden,

die üblicherweise in einem sogenannten Model-Release-Vertrag bzw. Modellvertrag festgehalten wird.

Er regelt etwaige Veröffentlichungskriterien,

Gewinnverteilungen u. ä. zwischen Modell und Fotografen.

Quelle der Infos ist Wikipedia.


Und so könnte ein TFP Vertrag aussehen:


Model-Vertrag (tfp)

Name: ____________________________________________________________________

Anschrift: ____________________________________________________________________

Telefon u. E-Mail: ______________________________________________________________

- nachfolgend "Fotograf" genannt -

und

Name: ____________________________________________________________________

Anschrift: ____________________________________________________________________

Geboren am: ____________________________________________________________________

Telefon u. E-Mail: ______________________________________________________________

- nachfolgend "Model" genannt -

vereinbaren, daß unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und

Veröffentlichung an den am ..................... durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos

auf den Fotografen übertragen werden; ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder

Veräußerung der Bilder und/oder die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen

unseriösen Medien. Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen.

Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von ........ Wochen ab dem Shooting eine

CD mit einer großen Auswahl der gemeinsam angefertigten und vom Fotografen ggf. bearbeiteten

Fotos. Diese Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B.

Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in

Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und

kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an

Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind

sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.

Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas

anderes vereinbart wird.

...................................................... .........................................................................................

Ort / Datum Fotograf

...................................................... .........................................................................................

Ort / Datum Model

...................................................... .........................................................................................

Ort / Datum Erziehungsberechtigte/r

des Models (nur falls das Model nicht volljährig ist)

________________________________________________________________________________


Download des Vertragsmusters:

http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf .

In unveränderter Form frei nutzbar. Jede Haftung ausgeschlossen.

Autor:

Rechtsanwalt Dr. Stephan Ackermann, Rostock (info@dr-ackermann.de)